Gründe, um die Polizei zu callen mit N
Allgemeiner Ernstfall, klarer Grund für Polizeiruf.
Straftat im StGB, Polizei zuständig bei Nötigung.
Kann eskalieren, Polizei schlichtet oft Streit.
Begriff für Anruf bei Polizei/Rettung im Ernstfall.
Klassischer Fall: nachts zu laut, Polizei rufen.
Gewaltdelikt, Opfer wurde niedergeschlagen, Polizei rufen.
Bei Gefahr durch Flut, Sturm etc. ruft man Polizei/112.
Körperverletzung mit Verletzung der Nase, Polizei rufen.
Illegales Nacktbaden kann Ordnungswidrigkeit sein, Polizei möglich
Körperverletzung durch Nasenbruch, Notfall
Nachstellung=Stalking, klarer Polizeigrund
Niedergestochen=akuter Notfall, 110 wählen
Nackter Mann öffentlich, Polizei verständigen
Einbruch bei Nacht, klassischer Notrufgrund
Zeche prellen / nicht zahlen kann Straftat sein
Organraub ist schwere Straftat, Polizei sofort!
Lautes Schreien kann Notfall oder Gewalt anzeigen
Diebstahl eines Wertgegenstands, Polizei zuständig
Illegaler Organhandel ist schwere Straftat
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